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PKV Wechsel
Der Wechsel in die private Krankenversicherung
Für Angestellte hat der Gesetzgeber eine Hürde gesetzt, wenn sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Ein sofortiger Wechsel ist nur möglich, wenn das Bruttoeinkommen schon im Jahr 2003 die Einkommensbemessungsgrenze (damals 45.900 Euro) überschritten hatte. Lag es darunter, ist ein Wechsel erst dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Einkommensbemessungsgrenze überschritten wurde.
Eine Bespielrechnung:
Liegt das Bruttojahreseinkommen erstmals im Jahre 2008 über der Beitragsbemessungsgrenze (die im Jahr 2008 bei 48.150 Euro liegt, dies entspricht einem Monatsverdienst von 4.012,50 Euro brutto) kann erst zum 1.1.2011 in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld mitgerechnet werden.
Für Berufsanfänger gilt eine besondere Regelung: sie sind, unabhängig von der Höhe des Einkommens, die ersten drei Jahre stets pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, kann natürlich sofort in die private Krankenversicherung wechseln, wobei die Frist zur Kündigung der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Kasse drei Monate beträgt. Im Falle einer Beitragserhöhung kann die Versicherung sogar mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Auch Studenten können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht mehr pflichtversichert in der studentischen Krankenversicherung sind. Das ist nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder ab dem 30. Lebensjahr der Fall.
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