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Informationen für eine private Krankenversicherung
Geschichtliches
Die Idee einer Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherungen geht zurück auf das Jahr 1883. Otto von Bismarck, damaliger Reichskanzler, ergriff die Initiative der Sozialversicherungen zum Schutz der Arbeiter. Neben der Einführung der weiteren Sozialversicherungen, also beispielsweise Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, wurde die gesetzliche Krankenversicherung ins Leben gerufen. Ziel dieser Versicherung sollte es sein, die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen und bei Krankheit die Kosten für Arztbehandlungen und damit der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Einzelnen zu übernehmen. Die Zielgruppe stellten hier vor allem schlechter verdienende Arbeiter dar, die sich teure Arztbehandlungen nur schwerlich leisten konnten. Da der Staat jedoch großes Interesse an der Bewahrung der Arbeitskraft des Einzelnen hat, war die Krankenversicherung nicht nur im Sinne des Versicherten, sondern auch im Sinne des Staates eine lohnenswerte Investition.
Als Teil des neuen Solidaritätsprinzips sollten hier besser Verdienende für schlechter Verdienende, junge Bürger für alte Bürger, Ledige für Familien einstehen. Jeder Bürger zahlte einen bestimmten Beitrag in das Versicherungssystem und hatte damit Schutz vor finanziellen Belastungen durch Behandlungskosten im Krankheitsfall.
Dieser Gedanke ist bis zum heutigen Tage bestehen geblieben.
Die private Krankenversicherung in Deutschland
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Teil des Sozialversicherungssystems. Es gibt mit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zwei verschiedene Formen der Krankenversicherung. Beide erstatten dem Versicherten im Krankheitsfall die Kosten für die Wiederherstellung seiner Gesundheit. Dazu gehören neben Arztkosten auch anteilig die Kosten für Heilmittel, wie beispielsweise Medikamente. Andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind unter anderem Krankengeld, Krankenhausbehandlungen, anteilige Übernahme der Kosten bei Zahnersatz oder Sehhilfen, wie etwa Brillen.
Beiträge
Um ihren Anspruch als Versicherung gewährleisten zu können und zahlungsfähig zu bleiben, erhebt eine Krankenversicherung monatliche Beiträge, die vom Versicherungsteilnehmer zu zahlen sind. Diese richten sich in ihrer Höhe bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nach einem bestimmten Kostenschlüssel, berechnet sich aber stets auf Grundlage des Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, ist also somit einkommensabhängig. Hierbei teilen sich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragskosten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Auch Arbeitslose und Studenten unterliegen dieser Pflicht. Der zugrunde liegende Gedanke ist, dass niemandem ein ausreichender Schutz im Krankheitsfall verwährt bleiben soll. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung können darüber hinaus freiberuflich respektive selbständig Tätige aufnehmen. Sie unterliegen somit nicht der Krankenversicherungspflicht. Studenten zahlen zumeist geringere, pauschalisierte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Familienmitglieder eines Versicherungsteilnehmers sind unter bestimmten Voraussetzungen durch die so genannte Familienversicherung über den Versicherungsteilnehmer kostenlos mitversichert. Als Faustregel gilt: Je höher die Ausgaben einer Krankenversicherung, umso höher steigen die monatlich zu zahlenden Beiträge.
Diese Formel trifft nicht nur auf eine gesetzliche Krankenversicherung zu, auch private Krankenversicherungen bleiben auf diese Weise stets zahlungsfähig.
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Bedingungen
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen bei dem Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Versicherungsnehmer muss beispielsweise über ein jährliches Mindestbruttoeinkommen von derzeit 47.700 Euro verfügen oder selbständig tätig sein oder sich im Beamtenstatus befinden. Allen anderen Bürgern ist die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung versagt.
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung decken sich in erster Linie mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Natürlich bietet die private Alternative hierbei einige Extra Leistungen, die nur Privatpatienten vorbehalten sind. Hierzu zählt etwa der Anspruch auf ein Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Des Weiteren volle Übernahme der Kosten bei Sehhilfen oder Zahnersatz.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich, im Gegensatz zur gesetzlichen primär nicht nach dem Einkommen des Einzelnen, sondern nach dessen Einstufung in eine Risikogruppe. Hierbei spielt nicht nur das Alter des Versicherten eine Rolle, sondern auch der aktuelle Gesundheitsstatus, das Geschlecht und die bisherigen Erkrankungen. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Risikofaktor berechnet, der den zu zahlenden monatlichen Beitrag bestimmt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte hierbei die Möglichkeit, bestimmte Leistungen aus einem Katalog auszuwählen, die er im Krankheitsfall beanspruchen möchte. Er kann sich die Bestandteile der Krankenversicherung also individuell nach persönlichem Befinden selbst aussuchen. Je nachdem, wie viele und welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte und ob zusätzlich eine Selbstkostenbeteiligung vereinbart werden soll, variiert der zu zahlende monatliche Beitrag. Dieser Beitrag kann jedoch schnell in die Höhe schießen, sobald der Versicherte in eine höhere Risikogruppe eingestuft wird. Dies kann beispielsweise bei dem Erwerb einer chronischen Erkrankung der Fall sein. Hier ist es dann für den Versicherten nur sehr schwer möglich, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, die nicht risiko- sondern einkommensabhängigen Charakter besitzt, zu wechseln. Natürlich ist dies jedoch jederzeit möglich, sobald die Versicherungsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung nicht mehr zutreffen. Dies kann beispielsweise bei Ausscheiden aus dem Beamtenstatus oder bei Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis geschehen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht hier nicht die Möglichkeit, Familienangehörige umsonst mitzuversichern. Für jeden weiteren Versicherungsteilnehmer muss ein zusätzlicher Beitrag bezahlt werden. Dies kann unter Umständen bei kinderreichen Familien sehr schnell zu einer teuren Angelegenheit werden.
Fazit
Eine private Krankenversicherung steht nur einem bestimmten Personenkreis offen. Lohnenswert ist eine solche auf jeden Fall für alle jungen und kinderlosen Alleinverdiener. Kinderreiche und ältere Personen dürften mit einer gesetzlichen Krankenversicherung besser beraten sein. Um als gesetzlich Versicherter dennoch in den Luxus verschiedener Zusatzleistungen einer Krankenversicherung zu kommen, besteht für den Kreis der gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich erweitert.
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